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ABG`s
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Auftragsabschluß:
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Angebot und Auftragsausführung erfolgen ausschließlich nach diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Übergebene Angebote, Zeichnungen und technische Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Auf unser Verlangen sind diese an uns zurückzusenden. Aufträge gelten generell als angenommen, wenn Sie von uns eine Auftragsbestätigung erhalten, spätestens jedoch 14 Tg. nach Auftrags-erteilung. Unterschriebene Aufträge können vom Käufer innerhalb 4 Tagen nach Auftragserteilung geändert werden. Bei Auftragsänderung können die zusätzlich anfallenden Kosten (Fahrt-kosten, Maßaufnahme, Kosten der Änderung beim Lieferanten, etc.) dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Eine generelle Stornierung des Auftrags ist nicht möglich, da die Waren sofort nach Auftragserteilung beim jeweiligen Lieferanten bestellt werden und es sich hierbei um Maßanfertigungen handelt.
2) Abnahme:
Soll die Ware am Bau abgenommen werden, muß vom Käufer bzw. Besteller oder dessen Beauftragten (Bauleiter) innerhalb von 14 Kalendertagen die Abnahme erfolgen, ansonsten gilt die Ware und Montage als abgenommen (Ausnahme hierzu Elektroarbeiten), siehe Punkt 12. Die Einholung evtl. erforderlicher Baugenehmigungen ist ausschließlich Sache des Käufers. Es ist ebenso Pflicht des Käufers, sich vorher davon zu überzeugen, notfalls durch spezielle Gutachten, ob die Anbringung der Waren technisch durchführbar ist (z.b. ob die Unterkonstruktion stabil genug ist). Sollte der Käufer sich vorher nicht darüber erkundigt haben und es stellt sich bei der Montage heraus, daß die bestellte Ware nicht montierbar ist, so entbindet dies den Käufer nicht vom Kaufvertrag. Dies gilt auch für falsche Angaben zur Montagemöglichkeit (z.B. Beschaffenheit des Mauerwerks, ungenügender Abstand für Anbringung erforderlicher Halter, etc.) Ebenso entbinden Änderungen, die auf Grund behördlicher Anordnungen oder Vorschriften notwendig oder sachdienlich werden, den Käufer nicht von seiner Abnahmepflicht. Entstandene Unkosten unsererseits durch Falschinformation werden berechnet (2.te Anfahrt, etc,)
3) Beanstandungen:
Beanstandungen der gelieferten oder montierten Ware können nur berücksichtigt werden, wenn Sie innerhalb fünf Werktagen nach Übersendung oder Montage schriftlich erhoben werden. Im Verkehr mit einem Nichtkaufmann gilt dies nur für offensichtliche Mängel. Geringfügige Abweichungen in Farbe oder konstruktiver Ausführung im Zuge der techn. Weiterentwicklung berechtigen nicht zur Reklamation.
4) Gewährleistung:
Für die gelieferten bzw. montierten Waren wird für die Dauer von 5 Jahren volle Gewährleistung übernommen. Ausgenommen hiervon sind bewegliche Teile der Anlagen wie z.B. Rolladenpanzer, Getriebe, Antriebswellen, etc. Hier wird für die Dauer von 2 Jahren die Gewährleistung übernommen. Bei Markisenstoffen, Elektroantrieben, Bedienschaltern, Bedienelementen und verzinkten Teilen hinsichtlich Korrosionsbeständigkeit wird eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten übernommen. Schadenersatzansprüche bei Leistungs-verzug bzw. Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Dies gilt im Verkehr mit einem Nichtkaufmann nur insoweit, als uns bzw. der Lieferfirma, derem gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
5) Lieferungs-, Abnahme- und Abruffrist:
Unsere Liefertermine sind, wenn auch zugesagt, nur annähernd und daher nicht fest verbindlich. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen tritt auch ein durch höhere Gewalt, oder wenn wir durch unvorhersehbare und unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse nicht in der Lage sind, die Lieferfrist einzuhalten. Sollten wir in Lieferverzug kommen, ist uns eine Nachfrist von 4 Wochen zu nennen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer zum Vertragsrücktritt berechtigt. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gelten die unter Ziffer 4 aufgeführten Vereinbarungen. Sind von uns bis zum Ende der Nachfrist Teillieferungen oder Nachbesserungsarbeiten ausgeführt worden, hat der Käufer nicht das Recht, die Abnahme mit der Begründung zu verweigern, dass wir uns mit der restlichen Leistung noch in Verzug befinden. Außerdem ist eine anteilige Bezahlung der Ware im Zuge der Montage oder Lieferung zu erfüllen. Sollten von uns andere Dienstleister mit einem Teil der Ausführung beauftragt worden sein (z. B. Schlosser für spezielle Konsolen, Elektrofachbetriebe, etc.) und deren in Eigenverantwortung gelieferte Ware/Leistung entspricht nicht den Anforderungen, so ist der Käufer trotzdem verpflichtet, eine Nachfrist einzuräumen und mindestens 80 % der Ware zu bezahlen (im Falle der Elektroarbeiten den vollen Betrag). Für das Aussehen der Fremdfertigung ist die jeweils beauftrage Firma verantwortlich. Entspricht das Aussehen nicht den Wünschen des Käufers, so ist dieser verpflichtet, sich direkt mit der Fremdfirma wegen Änderung in Verbindung zu setzen. Ist jedoch eine andere Form technisch nicht lösbar, so ist der Käufer in jedem Fall verpflichtet, sofort und ohne Abzug die gelieferte und/oder montierte Ware zu bezahlen.
6) Zahlungsbedingungen:
Zahlungsbedingungen werden immer individuell vereinbart und sind gesondert auf dem Kaufvertrag zu vermerken (im Regelfall gilt: Anzahlung min. 30 %, der Rest direkt bei Montage oder Lieferung). Die Zahlung hat rein netto ohne Abzug von Skonto zu erfolgen. Die Zahlung mit befreiender Wirkung hat nur auf unser Konto oder an einen Monteur mit vorgelegtem Inkassoausweis zu erfolgen. Andere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme der Zahlung nicht berechtigt.
7) Zahlungsverzug:
Gerät der Käufer entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen in Verzug, so werden alle Forderungen ohne Rücksicht auf hereingegebene Schecks oder Wechsel sofort in bar fällig. Zusätzlich wird nach der ersten Mahnung eine Verzinsung in Höhe der banküblichen Kontokorrentzinsen fällig.
8) Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen Eigentum der Lieferfirma.
9) Montagebedingungen:
Im Montagepreis sind nicht enthalten: Stemm-, Durchbruch- und Vorarbeiten an Beton oder Mauerwerk, Abdichtungs- und Verkittungsarbeiten. Diese Mehrauf-wendungen werden ausschließlich zum Regie-Stundensatz zusätzlich berechnet. Wartezeiten der Monteure, die nicht die Lieferfirma zu vertreten hat, werden ebenfalls zum Regiesatz zusätzlich verrechnet.
10) Gerüststellung:
Die Modalitäten für erforderliche Gerüststellung und -kosten müssen individuell vereinbart werden.
11) Stunden- und Regiesätze:
Monteurstd. bei Montage- und Reparatur-arbeiten werden mit Euro 45,-- und Fahrkosten mit Euro 1,--/km zuzüglich gesetzlicher MwSt. in Rechnung gestellt.
12) Elektroarbeiten:
Elektroarbeiten dürfen und werden nicht von der Lieferfirma durchgeführt. Hierzu muss vom Käufer eine Elektroinstallationsfirma seiner Wahl bestellt werden (evtl. fehlerhaft durchgeführte Maßnahmen, Anschlüsse. etc. dieser Firma oder des Käufers sind NICHT unser Problem!). Um eine reibungslose Abnahme der bestellten Waren zu garantieren, hat der Käufer dafür zu sorgen, dass zum Zeitpunkt der Montage eventuell anfallende Elektroarbeiten vom Fachmann durchgeführt werden können. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht anerkannt. Die Kosten für die Elektrofirma und auch deren Montage sind vom Käufer zu tragen und nicht Bestandteil des Kaufvertrages. Eventuelle Ansprüche auf Fehlmontage Anschluss werden gemäß diesen AGB´s im Vorfeld bereits als nichtig erklärt. Sollte zum Zeitpunkt der Montage keine Elektro-firma anwesend sein, werden dadurch eventuelle Ansprüche ungültig gemacht, die durch Vorhandensein einer Elektro-firma hätten vermieden werden können. Eventuelle, durch nicht Vorhandensein der Elektrofirma nicht durchgeführte Arbeiten, (z. B. einstellen der Anlage), Funktionstest, etc. sind bedingt durch Nichtvorhandensein einer Elektrofirma alleine die Angelegenheit des Käufers.
13) Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind generell Augsburg.
14) Recht:
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
15) Schlussbestimmungen:
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen der „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestim-mungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarung tritt eine Regelung, die der Zwecksetzung am nächsten kommt und mit den übrigen Bestimmungen vereinbar ist.
Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
Fuggerstadt – Europe - Services Inhaberin: Ariane Maly Verkaufsleitung: H. Hartung Singoldanger 1 * 86399 Bobingen Tel.: 0821/1598198 * Fax 1598199 Bankverbindung: Kreissparkasse Augsburg BLZ: 720 501 01 Kto.:760 207 126
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